Kleintiere wie Hamster oder dergleichen dürfen Sie ohne Bewilligung halten, solange sich die Anzahl der Tiere in üblichen Grenzen hält. Falls Sie andere Haustiere halten möchten (Katzen, Hasen, Hunde, Fische, Papageien, Reptilien etc.) ist zuvor eine Bewilligung einzuholen. Bitte kontaktieren Sie vorab die Verwaltung.
Sie müssen nicht Genossenschafter werden, um eine Wohnung zu mieten.
Bitte prüfen Sie Ihren Mietvertrag oder die Hausordnung. In den meisten Fällen ist grillieren erlaubt, solange auf die Nachbarschaft Rücksicht genommen wird. Rauch-, Geruchs- und Lärmbelästigungen sind nach Möglichkeit zu vermeiden.
Es ist grundsätzlich erlaubt, in der Wohnung oder auf dem Balkon zu rauchen. Beachten Sie jedoch, dass Ihnen beim Auszug die Folgekosten, wie z.B. für einen Nikotinanstrich, vollumfänglich in Rechnung gestellt werden.
Untermiete ist grundsätzlich erlaubt, muss aber in jedem Fall gemeldet werden. Zudem muss der Untermietsvertrag vorgelegt werden. Die WGL behält sich das Recht vor, die Untermiete zu untersagen, wenn die Bedingungen der Untermiete nicht bekannt gegeben werden, diese missbräuchlich sind oder wesentliche Nachteile entstehen, z.B. durch eine Zweckentfremdung des Mietobjekts. Bitte beachten Sie, dass Sie als Hauptmieter für während der Untermiete entstehende Schäden haften und Sie die Wohnung nur zum gleichen Preis untervermieten dürfen. Für die Möblierung ist ein maximaler Mietpreisaufschlag von 20% erlaubt.
Lesen Sie die rechtlichen Bestimmungen zur Untermiete. PDF Die Untermiete
Für Fragen zum Abfallsystem wenden Sie sich bitte an Ihren Hauswart/Ihre Hauswartin. Er/Sie kann Ihnen sagen, wo die Abfallcontainer stehen und welche Materialien, wie Papier und Karton, separat entsorgt werden. Bei Fragen können Sie sich auch auf folgender Internetseite informieren: www.real-luzern.ch
Wenn Sie sich für eine Wohnung bewerben möchten, geht dies am einfachsten mit unserem Anmeldeformular. Alternativ können Sie sich telefonisch oder per Mail bei der Verwaltung melden
Für eine Besichtigung kontaktieren Sie sich bitte bei der Verwaltung.
Wenn Sie den Kabelanschluss nicht benutzen, teilen Sie die der Verwaltung bitte schriftlich mit. In diesem Fall wird der Anschluss plombiert. Bitte bedenken Sie, dass beim Auszug die Entplombierung vollumfänglich zu Ihren Lasten verrechnet wird, da der Anschluss für den Nachmieter wieder benutzbar sein muss.
Schäden müssen uns immer der Verwaltung gemeldet werden.
Als Notfall gelten Elementarschäden, baufällige Gebäudeteile, kriminelle Aktivitäten, defekte Leitungen mit Wasseraustritt, Störung der Grundversorgung wie Strom, Gas, Wasser und Heizung. In diesen Fällen kontaktieren Sie uns ausserhalb der Bürozeiten oder am Wochenende auf der im Schaukasten beim Hauseingang kommunizierten Notfall-Nummer.
Alle Elementarschäden (Schäden durch die Natur wie z.B. Hagel, Sturm), Wasserschäden, Schimmel, etc. müssen der Verwaltung so schnell wie möglich mitgeteilt werden.
Bitte melden Sie sich bei der Verwaltung. Ihr Auftrag wird danach an den Hauswart / die Hauswartin oder entsprechenden Lieferanten erteilt.
Eine Kündigung ausserhalb der vereinbarten Fristen ist möglich. Dabei gilt es zu beachten, dass wir Sie erst aus der Haftung des Mietverhältnisses entlassen können, wenn Sie der Verwaltung einen zumutbaren und zahlungsfähigen Nachmieter stellen und der Mietvertrag unterzeichnet wurde. Der Nachmieter muss ein regelmässiges Einkommen haben und zahlungsfähig sein.
Die Wohnungsabgabe muss nach Beendigung des Mietverhältnisses bis am Folgetag um 12:00 Uhr stattgefunden haben. Das Datum und die Uhrzeit werden aber individuell mit dem Vor- und Nachmieter bestimmt.
Bitte senden Sie uns Ihre schriftliche, unterzeichnete Kündigung als Einschreiben unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Beachten Sie, dass als Stichdatum der Eingang der Kündigung bei der Verwaltung gilt und nicht der Poststempel.